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Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten der evangelischen Kirchengemeinde Sassenberg

Evangelische Kirchengemeinde Sassenberg

Ev. Gnadenkirche, Sassenberg

Schückingstr. 1,  48336 Sassenberg

Kirchenkreis Münster

 

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten

in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlage dazu sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Kirchengemeinde Sassenberg das folgende Schutzkonzept.

Prämisse

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

Information

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege [ Schaukästen / Lokalzeitung / Gemeinde-Homepage]

angekündigt.

Mitgeteilt werden für diese Predigtstätte:

  • Zeit und Ort der Gottesdienste: 10.00 Uhr, Gnadenkirche
  • Teilnahmebedingungen (s.u.)
  • Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung
  • Hinweise zum Gottesdienstbesuch:
    • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten: Haupteingang
    • Eintrag in Anwesenheitslisten (Die Anwesenheitsliste wird vom Pfarrer/ Küster/in erstellt)
    • Sitzordnung: Ein Sitzplan ist erstellt
    • Hygieneregelungen: Die Toilette im Anbau ist geöffnet
    • Abstandsgebot: 1,5 – 2m
    • Kein Gesang

       

      Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.

       

      Teilnahmebedingungen

      Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

      Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.

      Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich.

      Das Gemeindesingen unterbleibt.

      Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen.

       

      Teilnehmenden-Obergrenze

      Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Gnadenkirche  (111 qm + Altarraum, 126 Sitzplätze – ohne Empore) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 23 Personen + Organistin und Pfarrer begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden.

      Es wird eine Anwesenheitsliste geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Liste dient ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie wird nach einem Monat vernichtet.

       

      Abstandswahrung

      Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.

      Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert: Die Ersten werden die Letzten sein. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt.

      In der Gnadenkirche werden Sitzplätze durch grüne Plastikschilder  markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. (siehe Sitzplan)

      Die Anzahl der markierten Sitzplätze / Stühle überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze.

      Die Empore wird von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.

       

      Hygiene

      Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten.

      Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. Das Waschbecken in der Toilette wird zugänglich gemacht.

      Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.

      Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.

       

      Gottesdienstablauf

      Ab dem 17. Mai 2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:

      Erwachsenengottesdienst

      Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. Texte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt.

      Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.

      Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht.

      Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt.

      Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.

       

      Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen (diensthabende/r Küster/in und Pfarrer) überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch.

       

      Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 17. Mai 2020.