Die Präses hat dem Kirchenkreis Münster am 25.03.2021 mitgeteilt, dass die Bitte des Staates, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, nicht mehr besteht. Von daher gilt die Richtlinie der Landeskirche, die besagt, dass – bei einer Inzidenz von unter 100 – Gottesdienste unter Anwendung des üblichen Schutzkonzeptes gefeiert werden dürfen. Somit werden wir in der Karwoche und zu Ostern folgende Gottesdienste feiern:
- Gründonnerstag um 19 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl
- Karfreitag um 10 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl
- Ostersonntag um 10 Uhr Gottesdienst – sollte sich am Karfreitag herausstellen, dass es ein großes Interesse für einen Gottesdienst am Ostersonntag gibt, wird es dann auch um 11 Uhr einen Gottesdienst geben.
- Ostermontag um 10 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl
Die Gottesdienste werden als Familiengottesdienste gestaltet.